O-Ton: Unfallopfer müssen Schadensausgleich inklusive der Steuerschuld erhalten

Wenn Unfallopfer ihre Schäden ersetzt bekommen, zahlen sie angesichts der anfallenden Steuer häufig drauf. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins fordert daher auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar: Der Verdienstausfall muss nicht nur netto, sondern brutto ersetzt werden.

Geschäftsführerin Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn Sie als Schadensersatz Verdienstausfall bekommen, dann kann das ja manchmal eine hohe Summe sein. Und wenn Sie diese versteuern müssen, fallen manchmal sechststellige Summen als Steuer an, die Sie entrichten müssen. Und wenn das nicht mit eingepreist ist und Sie nur den Nettobetrag erhalten, dann bleiben Sie auf dieser Steuerschuld sitzen. Und das ist nicht gerechtfertigt. Da die Steuerschuld ja einen Schaden für Sie darstellt und der Schädiger verpflichtet ist, Ihnen den vollen Schaden zu ersetzen. – Länge 26 sec.

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