Wohnt ein minderjähriges Kind allein, hat es denselben Anspruch auf Unterhalt wie ein Student mit eigenem Haushalt. Das ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Ursprünglich wollte das Kind mehr Unterhalt haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Richter haben nicht erkannt, dass sie jetzt mehr braucht, auch wenn sie Miete zahlen muss. Und vor allem haben sie geschaut, wie viel bekommt denn eigentlich ein Student mit eigenem Hausstand? Dem stehen – aktuell, haben die Gerichte geurteilt – 670 Euro zu. Und mehr müsse die Tochter auch nicht bekommen. Überdies – so das Gericht – hat ein Student ja auch noch Mehrkosten. Er muss Bücher kaufen und die Schülerin hat gar nicht solch einen Aufwand und muss daher auch nicht mehr Geld bekommen. – Länge 26 sec.
Weitere Infos dazu unter anwaltauskunft.de.
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