O-Ton: Unterhaltsvorschuss auch im Ausland

Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder vom Amt bekommen. Diesen Anspruch gibt es auch, wenn das Kind länger als ein halbes Jahr im Ausland zur Schule geht.

So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Fall eines 17jährigen. Der Junge war für zehn Monate in Großbritannien und wohnte dort bei Gasteltern.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da sagte das Jugendamt: Ach, der Junge lebt ja in dieser Zeit gar nicht bei seiner Mutter. Es gibt da ja eine gesetzliche Regelung, über ein halbes Jahr muss dann dort sein – also zahlen wir nicht mehr. Pustekuchen, sagte das Gericht. Das Kind lebt doch eigentlich bei seiner Mutter, auch wenn sich jetzt mal im Ausland aufhält. Es gibt nach wie vor ein Betreuungsverhältnis zwischen beiden, das Mutter-Kind-Verhältnis ist da. Sie kümmert sich weiter, also hat sie weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. — Länge 30 sec.

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