Es ist ein Urteil, dass für Staunen sorgt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied auf Basis einer europäischen Richtlinie: Auch Tote haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn überschüssige Urlaubstage nicht mehr genommen werden konnten.
In dem Fall hatte ein Beamter seinen Urlaub teilweise nicht nehmen können – nun bekommen ihn die Erben ausgezahlt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Manchmal tut die EU ja auch was Gutes. Hier ist es so: Höheres Recht sticht niedrigeres Recht. Und eine europäische Richtlinie gilt unmittelbar in der Bundesrepublik. Das heißt der Bundestag muss gar nicht zustimmen. Diese Richtlinie gilt also unmittelbar und ist anwendbar. Länge 21 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.
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