O-Ton: Urlaub und Freistellung – Rechte des Arbeitnehmers bei Krankheit / 2

Kürzlich machten Meldungen die Runde, dass Tesla-Mitarbeiter mit unangekündigten Hausbesuchen rechnen müssen, wenn sie krank geschrieben sind. Spazieren gehen darf man beispielsweise, es dient der Gesundheit. Skifahren und Fotos davon in sozialen Medien gehören eher nicht dazu.

Und wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit hat?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Erstmal hat der Arbeitnehmer einen Beweis erbracht, nämlich eine Krankschreibung. Ein ärztliches Attest ist ein Beweis. Und dieser muss erschüttert werden. Entweder durch eigene komische Fotos. Ansonsten: Wenn der Arbeitgeber wirklich Zweifel an der Erkrankung oder der langen Erkrankung hat, dann kann er das auch amtsärztlich überprüfen lassen. „Ich will mal überprüfen lassen, was Dein Spezi-Hausarzt da immer macht. – Länge 28 sec

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