O-Ton: Urlaubsanspruch gilt auch in der Probezeit

 Viele Arbeitgeber erlauben Mitarbeitern erst nach Ende der Probezeit Urlaub zu nehmen. Allerdings: die rechtliche Lage ist anders, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Man hat tatsächlich – das wissen die meisten Menschen gar nicht – Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Zwar erhält man den vollen Anspruch auf Jahresurlaub erst nach sechs Monaten, der üblichen Laufzeit einer Probezeit. Aber man erwirbt eigentlich mit jedem Monat, mit dem man arbeitet, ein Zwölftel seines Urlaubsanspruches. Das kann sein, dass ich nach fünf Monaten schon zehn Tage Urlaubsanspruch habe. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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