Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, muss der Kunde nachweisen, dass die Anlage nicht einwandfrei funktioniert hat. So entschied das Amtsgerichts Radolfzell. In dem Fall hatte der Fahrer keinen Beweis, dass die Waschanlage seinen Scheibenwischer verbogen hat – und blieb auf 580 Euro Schaden sitzen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn er es gekonnt hätte, dann wäre wieder der Betreiber der Waschanlage dran gewesen. Er hätte dann nachweisen müssen, das seine Waschanlage richtig funktioniert hat. Obwohl natürlich dann der erste Anschein dafür gesprochen hätte, dass die Waschanlage nicht richtig funktioniert hat.
– Länge 15 sec
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