O-Ton: Verfassungsbruch bei Bundestrojaner

 Der Einsatz des sogenannten Bundestrojaners verstößt nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins gegen die Verfassung und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wenn umfassend Daten von Bürgern erhoben worden sind. Dazu erklärte Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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