O-Ton: Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ nur mit Gesetz erlaubt

Die automatische Kennzeichenerfassung ist ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Das betrifft auch die Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“.

Dort werden zu Beginn des Abschnitts alle Kennzeichen erfasst, auch wenn man nicht zu schnell war. Nicht zulässig, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein anlasslose Überwachung einer Straße ist nur dann gerechtfertigt, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Die Rechtsgrundlage muss ein Gesetz sein, denn es ist ja ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, wenn sie gefilmt werden, obwohl sie gar nichts gemacht haben. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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