Ein früherer „Freiherr“, der seinen Titel bereits vor über 200 Jahren verloren hat, muss auch weiterhin auf den adligen Namenszusatz verzichten. Laut Weimarer Rechtsverfassung von 1919 sind Adelstitel Namensbestandteile geworden. Damit der Titel Namensbestandteil bleibt, muss die Familie ihn auch geführt haben.
Wenn der Titel schon vorher nicht geführt wurde, ist er für immer verloren, entschied – ganz bürgerlich – das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Es ging um einen, dessen Vor-vor-vor-vor-vorfahre mal Freiher war und der das wieder bei einer Korrektur des Geburtenregisters werden wollte. Aber Adelstitel sind Namensbestandteile, das ist schon mal ganz wichtig. Und Adelstitel werden nicht verliehen, sondern nur Orden beim Bundespräsidenten. – Länge 19 sec.
Weitere Informationen zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de