O-Ton: Vermieter eines Stellplatzes nicht für tropfendes Harz verantwortlich


Sachen gibts, die gibts gar nicht. Und doch! Das Landgerichts Coburg musste jetzt einen Streit zwischen dem Mieter eines Parkplatzes und seinem Vermieter schlichten. Denn: Der Mieter wollte Schadensersatz für Flecke auf seinem Auto durch tropfendes Harz. Zudem wollte er den Baum beseitigt haben.

Nix da, entschieden die Richter.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Weil das ganz normale Vorkommnisse sind, dass ein Baum harzt, dass von einem Baum Blätter und Früchte fallen, so dass es zu kleinen Schäden kommen kann. Und Sie können noch weniger vom Eigentümer verlangen, dass er den Baum beseitigt. Wenn Sie etwas anmieten, einen Parkplatz unter einem Baum – dann sind Sie damit einverstanden, dass der Baum da steht. – Länge 20 sec.

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