Ein Vermieter muss eine Parabolantenne auf dem Balkon seines Mieters nicht unbedingt hinnehmen. Wenn das besondere Informationsinteresse des ausländischen Mieters auch anders gedeckt werden kann, kann er eine solche Antenne untersagen. Dies folgt aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
In dem Fall lag ein Breitbandinternetanschluss in der Wohnung.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wenn mir das so komfortabel hingelegt wird, als Breitbandanschluss, dann verliere ich vielleicht mein Recht, Parabolantennen aufhängen zu dürfen. Mein Persönlichkeitsrecht ist nicht beeinträchtigt, weil mein Persönlichkeitsrecht ist nicht beeinträchtigt, weil ich mich gleichwohl über die Geschehnisse in meinem Heimatland informieren kann. Das muss ich nicht unbedingt über Parabolantennen tun. – Länge 18 sec.
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