O-Ton: Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Auch eine Mutter, die ihre Kinder zweisprachig erziehen möchte, kann sich nicht gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wehren. Geklagt hatte eine Frau aus dem Kosovo, die mit ihrem deutschen Ehe-Partner zwei Kinder hat. Damit die beiden Kinder gut integriert aufwachsen können, ist die Mutter besonders integrationsbedürftig und muss daher an dem Deutschkurs teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Mutter wollte das nicht, weil sie gesagt hat: Ich habe zwei deutsche Kinder, die lernen deutsch über den Vater. Und bei mir sollen sie meine Muttersprache erlernen, weil ich die Kinder eben zweisprachig erziehen will. Das Gericht hat gesagt: Eine Mutter von zwei deutschen Kindern sei besonders integrationsbedürftig. Und deshalb müsse sie auch Deutsch lernen und an dem Integrationskurs teilnehmen. – Länge 20 sec.

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O-Ton
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