O-Ton: Versicherungen tricksen immer mal bei den Verbringungskosten

Als Verbringungskosten bezeichnen Juristen die Kosten, die entstehen, wenn man seinen kaputten Wagen nach einem Unfall in die Werkstatt bringt oder bringen lässt. Zum Schadenersatz gehören nun mal auch die Kosten für den Transport zur Reparatur.

Sind die Kosten im Gutachten angegeben und werden auch so abgerechnet, müssen sie auch erstattet werden.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Versicherer versuchen immer häufiger, die Verbringungskosten nicht zu erstatten. Das ist relativ geringer Betrag von 120 € ,aber die Masse macht es dann bei den Versicherungen und sie verweigern erst mal die Erstattung dieser Verbringungskosten. Wenn Sie dann anwaltlich vertreten sind, wird ihr Anwalt auch diese Summe für Sie einklagen und es ist bei den Gerichten die ständige Rechtsprechung, dass die Verbringungskosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden müssen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.verkerhsrecht.de

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