Wer jetzt im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Denn die eigene Versicherung zahlt unter Umständen nur für die Schäden des Unfallgegners.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, dann handeln Sie grob fahrlässig! Und wenn Sie grob fahrlässig einen Unfall verursachen, haftet Ihre eigene Vollkaskoversicherung nicht für die Schäden, die Sie am eigenen Fahrzeug erleiden. Also dann müssen Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug aus eigener Tasche zahlen. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen dazu unter Verkehrsrecht.de.
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