O-Ton: Versorgungsausgleich kann auch nachträglich geändert werden

Beim Versorgungsausgleich werden die in einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften miteinander verglichen – bei einer Differenz gibt es einen Ausgleich. Kann der Versorgungsausgleich auch später noch geändert werden, wenn sich die Bedingungen geändert haben?

Ja, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Versorgungsausgleich ist dann nicht in Stein gemeißelt, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Beispielsweise, wenn der der, der den Versorgungsausgleich machen musste – also etwas abgeben musste – tatsächlich etwas weniger erhält, als zum Zeitpunkt des Versorgungsausgleichs ausgerechnet. Sie können dynamisch sein, sie können sich ändern. Bei der Rente können sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Man geht später in Rente, oder früher in Rente. Wie sieht das dann aus? Also, man sollte gewisse Dinge regelmäßig überprüfen lassen. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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