O-Ton: Verspätete Lohnauszahlung – Arbeitgeber muss pauschal 40 Euro zahlen

Wenn der Chef den Lohn zu spät zahlt, kann der Mitarbeiter eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Der Schuldner darf allerdings kein Verbraucher sein. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln. In dem Fall hatte ein Leiharbeitnehmer geklagt, es ging um Branchenzuschläge in der chemischen Industrie.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn der Chef den Lohn verspätet oder generell nicht vollständig zahlt, habe ich einen Anspruch auf eine zusätzliche Verzugspauschale von 40 Euro. Das gilt auch, wenn der Chef gedacht hat, mir stehen bestimmte Leistungen gar nicht zu oder Teile eines Tarifvertrages. Und deshalb, wenn ich den Lohn nicht vollständig bekommen habe, kann ich zusätzlich 40 Euro verlangen – pro verspäteter Zahlung. – Länge 28 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de

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