Wenn Eltern ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, kann das eine Gefährdung des Kindeswohls sein. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, war ein Realschüler mit einem Attest zu Hause geblieben – und erhielt Unterricht von der Mutter. Das geht so nicht, entschieden die Richter.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Es gibt eine Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Schulpflicht wird nicht gefolgt, wenn man sein Kind allein und mit staatlichen Schulbüchern unterrichtet. Sondern der Schulbesuch ist das ein und alles bei uns. Und deshalb ist es kindeswohlgefährdend, weil es auch nicht kontrolliert werden kann. Es gibt keine Leistungskontrolle etc., wenn man sein Kind nicht zur schule schickt, sondern lieber daheim unterrichten will. – Länge 22 sec.
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