Mieter müssen Videokameras nicht hinnehmen, die zur Sicherheit Briefkästen, Treppenhaus oder Mülltonnen überwachen. Selbst wenn es sich nur um eine Attrappe handelt, gehen die Persönlichkeitsrechte der Mieter vor. Der Vermieter muss die Anlage wieder abbauen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Interessante an dem Fall, den das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden hatte, war, dass er im Treppenhaus eine Videoattrappe nur zur Abschreckung hingehängt hat. Ein Mieter fühlte sich gestört und hat gesagt: Ich fühle mich hier in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Meine Gäste und meine Besucher denken womöglich, das ist eine echte Videokamera – ich möchte, dass das Ding entfernt wird. – Länge 22 sec.
Eine solche Einschränkung in den Persönlichkeitsrechten muss der Mieter aber nicht ohne einen besonderen Grund hinnehmen, so das Urteil.
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