Noch bis Ende des Jahres können Vermieter ihren Mietern die Betriebskostenabrechnung für 2013 zustellen – nicht selten mit einer Nachzahlung versehen und nicht selten sind sie fehlerhaft. Häufige Fehler sind abgerechnete Verwaltungskosten, die Mieter nicht tragen müssen oder eine Doppelberechnung etwa für Leistungen, die eigentlich der Hausmeister erledigen müsste.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man hat als Mieter auch den Anspruch, die Originalbelege prüfen zu können. Allerdings ist der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht verpflichtet, die mitzuschicken. Es reichen Kopien oder man sagt: Im Büro der Hausverwaltung können die Originalbelege eingesehen werden. Man sollte durchaus Nebenkostenabrechnungen immer prüfen und ob sie in der Frist liegen. Wenn jetzt ein Vermieter noch Nachzahlungen von vor drei oder vier Jahren geltend machen will, dann hat er da schlechte Karten. – Länge 25 sec.
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