Bei besonders stark frequentierten U-Bahn-Zugängen reicht bei Schnee- und Eisglätte eine Räumung alle drei Stunden nicht aus. Das entschied das Amtsgericht Charlottenburg und sprach einer Frau, die sich verletzt hatte, unter anderem Schmerzensgeld zu.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Grundsätzlich kommt es darauf an, wie oft etwas frequentiert ist. Wenn beispielsweise ein öffentlicher Bereich ist wie ein Aufgang zur U-Bahn, dann reicht es nicht aus, wenn dort nur alle drei Stunden gestreut wird, wenn Eisregen ist oder es stark schneit. Dann muss öfter gestreut werden. Geschieht dies nicht, hat derjenige, der dort hinfällt und sich verletzt, einen Anspruch auf Schmerzensgeld. – Länge 20 sec.
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