O-Ton: Vollkaskoversicherung muss Reifenplatzer zahlen

 Wenn ein Reifen platzt, weil das Auto über einen Gegenstand wie einen Bolzen oder eine Schraube fährt – dann ist das ein Unfall. Die Vollkaskoversicherung muss für den Schaden aufkommen. Zudem waren durch den platzenden Reifen auch Teile der Karosserie beschädigt worden.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Vollkaskoversicherung muss dann zahlen, wenn es sich um einen Unfall handelt und nicht um einen allgemeinen Betriebsschaden, denn dieser allgemeine Betriebsschaden ist nicht versichert. Wenn also der Reifen platzt, weil Sie über einen Gegenstand gefahren sind, dann muss die Vollkaskoversicherung eintreten, denn es handelt sich um ein von außen kommendes Ereignis, dass dazu führt, dass der Schaden entsteht. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.