O-Ton: „Vollmacht“ als Testament?

Spannende Frage: Ist eine Vollmacht auch ein rechtswirksames Testament? Voraussetzung ist, dass es eigenhändig vom Verfasser geschrieben und unterzeichnet ist.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in diesem Einzelfall: Auch wenn Vollmacht drübersteht – es gilt als Testament.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es kommt drauf an, was drinsteht. Aber ein Testament muss nicht immer mit Testament überschrieben sein. Es kann auch mit Vollmacht überschrieben sein, wenn drin steht: Du bekommst das Konto1 und Du darfst das Konto auflösen und den Betrag dann behalten. Dann wirkt das wie ein Testament, wenn die anderen Voraussetzungen stimmen. Diese wären beispielsweise, dass die Vollmacht dann auch handschriftlich geschrieben und unterschrieben wurde. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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