O-Ton: Voraussetzungen für die Modernisierung bei Wohnungen

Die Durchführung von Modernisierungsarbeiten ist ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht, beispielsweise wenn es um Möglichkeiten zum Energiesparen geht. Mieter sind zum einen verpflichtet, diese Maßnahmen zu dulden und der Vermieter darf die Kosten auf den Mieter umlegen.

Allerdings müssen bei der Ankündigung gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Dazu Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Voraussetzung ist, dass man selber als Vermieter schriftlich mindestens drei Monate vorher die Modernisierung ankündigt. Das ist die erste Hürde. der Vermieter muss seinen Mieter persönlich und schriftlich unterrichten, dass die Modernisierung ansteht. Es reicht nicht aus, nur den Mitarbeiter vorbeizuschicken von der Firma, die dann die Modernisierung durchführt. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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