O-Ton: Vorerkrankung bei Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verschweigen

 Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden. Sonst gibt es möglicherweise keine Berufsunfähigkeitsrente, entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte ein Mann Krankheiten verschwiegen – und die Versicherung kassierte die eigentliche Rente von 1.000 Euro monatlich wieder ein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Bei dem Abschluss der Versicherung hat er aber nur angegeben, dass er mal eine Knochenmarkspende gemacht hat. Nicht aber, dass die Ärzte ihn öfters untersuchen mussten; nicht, dass er eine Computertomographie hinter sich hatte. Da haben die Richter dann angenommen, hier hat er arglistig etwas verschwiegen – eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Darum muss die Versicherung nicht zahlen. Der Rat ist: Bitte alle Erkrankungen beim Abschluss einer Versicherung auch angeben. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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