Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden. Sonst gibt es möglicherweise keine Berufsunfähigkeitsrente, entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte ein Mann Krankheiten verschwiegen – und die Versicherung kassierte die eigentliche Rente von 1.000 Euro monatlich wieder ein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Bei dem Abschluss der Versicherung hat er aber nur angegeben, dass er mal eine Knochenmarkspende gemacht hat. Nicht aber, dass die Ärzte ihn öfters untersuchen mussten; nicht, dass er eine Computertomographie hinter sich hatte. Da haben die Richter dann angenommen, hier hat er arglistig etwas verschwiegen – eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Darum muss die Versicherung nicht zahlen. Der Rat ist: Bitte alle Erkrankungen beim Abschluss einer Versicherung auch angeben. – Länge 21 sec.
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