O-Ton: Vorher-/Nachher-Werbung für Schönheitsoperationen unzulässig

Eine Klinik darf für Schönheitsoperationen im Internet nicht mit Fotos werben, die Patientinnen im Rahmen einer vergleichenden Darstellung vor und nach einem Eingriff zeigen.

Die Präsentation der Bilder verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Klinik hatte noch darauf hingewiesen, dass könnten nur Patienten einsehen, die bereits auf der Website registriert sind. Das wäre also nicht vergleichbar mit einer Anzeige. Pustekuchen, hat da das Gericht gesagt. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig. Der Vorher/Nachher-Vergleich mit Bildern ist verboten. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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