Wenn sich ein Kind an einer automatischen Tür verletzt, bekommt es nicht in jedem Fall Schmerzensgeld. Dafür müsste die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sein, was aber nur bei unerwarteten Störungen der Fall ist. Benutzer, oder wie im Fall des Amtsgerichts München die Eltern einer Vierjährigen, müssen selbst aufpassen. Das Kind hatte sich an einer Behördentür den Daumen eingeklemmt und musste drei Wochen lang Gips tragen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.:
O-Ton: Hier hat die Tür ganz normal funktioniert, die Tür war auch mehrfach und regelmäßig gewartet worden von Seiten der Stadt. Es gab auch keine atypische Funktion, also dass sie auf einmal ein Fehlverhalten hat. Also funktionierte sie einwandfrei. Im Übrigen seien die Eltern auch gewarnt worden, dass die Kinder da nicht in diesem Bereich spielen sollten – und deshalb gibt es hier kein Verschulden der Stadt und deshalb gibt es auch kein Schmerzensgeld. – Länge 25 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
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