O-Ton: Vorsicht beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen

 In Deutschland nicht genehmigte Teile für Autos dürfen nicht verkauft werden, wenn sie hierzulande verwendet werden könnten. Entsprechende Hinweis im Angebot reichen nicht, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen darauf aufpassen, dass die Fahrzeugteile in Deutschland genehmigt wurden. Denn es ist unzulässig, Fahrzeugteile zu verkaufen – auch im Internet selbstverständlich – die amtlich nicht genehmigt wurden. Wie zum Beispiel Scheinwerferlampen, die Sie dann hier überhaupt nicht benutzen dürfen und mit denen auch nicht, wenn Sie sie eingebaut haben, fahren dürfen. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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