O-Ton: Vorsicht beim Autokauf im (EU-)Ausland – Mängel dort geltend machen!

Beim Autokauf im Ausland müssen Ansprüche aus dem Kaufvertrag im Ausland geltend gemacht werden. Denn: Deutsche Gerichte sind nicht zuständig. Hat also das Auto – anders als angegeben – Mängel, kann man nicht in Deutschland klagen.

Das Oberlandesgericht Celle entschied so im Fall einer Frau, die über eine Internetplattform einen Porsche in Bulgarien gekauft hatte.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es war zugesichert, dass er tipptopp wäre. Ohne Unfallschäden.Es stellte sich dann aber, als sie den Wagen übernommen hatte, heraus, dass er erhebliche Vorschäden hatte. Und sie wollte gerne ihr Geld wieder zurück haben. Und sie hätte gern in Deutschland gestritten, aber das war aufgrund unserer Zivilprozessordnung nicht möglich. Sie muss dann in Bulgarien streiten. – Länge 22 sec

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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