Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbek.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Normalerweise ist es so, dass Sie beim Öffnen der Tür oberste Sorgfalt geben müssen, dass sich keiner von hinten nähert. Aber in dem Fall war es so, dass die tür schon längere Zeit geöffnet war. Und deswegen muss der Autofahrer, der an die Tür heranfuhr, 30 Prozent des Schadens tragen., da ihm die Betriebsgefahr seines Autos angerechnet wird. – Länge 21 sec.
Mehr Information zu dem Fall unter verkehrsrecht.de
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