O-Ton: Wann verjähren ärztliche Behandlungsfehler?

In der Regel nach drei Jahren verjähren ärztliche Behandlungsfehler. Die Frist beginnt, wenn der Patient, beispielsweise durch den Arztbrief nach der Behandlung, die Einzelheiten kennen kann.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In dem Fall, den hier das Oberlandesgericht Koblenz entschieden hatte, ging es darum, dass eine Frau eine Allergie gegen Nickel und ähnliches hatte, aber ein künstliches Kniegelenk mit Nickel eingesetzt bekommen hatte. Es wurde in dem Arztbrief bereits darauf hingewiesen, dass es Allergien gegen die verwandten Materialien gibt, und dass sie vielleicht etwas anderes benötigt. Sie hat nicht weiter nachgefragt. Sie hatte ab dem Arztbrief drei Jahre Zeit, sie machte aber erst vier Jahre später den Anspruch geltend – und das war verjährt. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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