O-Ton: Warnblinker sind meist tabu

Viele Autofahrer nutzen das Warnblinklicht, wenn sie mit dem Auto in zweiter Reihe halten, um schnell eine Besorgung zu machen – doch ist das verboten und kann teuer werden. Warnblinklichter dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur in wenigen Fällen benutzt werden – etwa am Stauende oder beim Abschleppen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Man parkt in der zweiten Reihe, alle Parkplätze sind weg. Man will das Auto nur entladen, die Tüten sind schwer, die Kinder müssen hochgebracht werden – man stellt das Auto in zweiter Reihe ab. Erster Verstoß. Zweitens: Man stellt auch noch ein Verkehrshindernis dar – noch ein Verstoß. Und man mach den Warnblinker an. Noch ein Verstoß. – Länge 25 sec.

Allein das Benutzen des Warnblinkers kann fünf Euro kosten, das Parken in zweiter Reihe mindestens 15.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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