Bei größeren Gesundheitsausgaben wie einer einer Operation oder einer Kur genügt es nicht, einfach die Versichertenkarte durch den Kartenleser zu ziehen. Entsprechende Anträge bei der Krankenkasse sind notwendig. Allerdings: Äußert sich die Kasse gar nicht, hat man doch Anspruch auf die Leistung?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert die Hintergründe:
O-Ton: Wenn die Krankenkasse nicht entscheidet, also nicht innerhalb der ausreichenden Frist, dann gilt die Genehmigungsfiktion. Das heißt, dann gilt der Antrag der Kasse als genehmigt, auch wenn sie sich jetzt dazu nicht geäußert hat. Die Genehmigungsfiktion ist nicht summarisch gedeckelt. Es muss sich aber um eine übliche Leistung oder eine Leistung aus dem Katalog der Krankenkassen handeln. Das kann auch eine OP sein, das kann eine Kur sein und richtig ins Geld gehen. Darum geht es nicht. – Länge 30 sec.
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