Wer ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, muss den Käufer über bekannte Mängel oder Unfallschäden informieren. Und zwar auch dann, wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde. Ansonsten kann der Käufer den Kauf rückgängig machen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg und ist ab dem Zeitpunkt möglich, wenn man davon erfährt.
Gegebenenfalls auch nach längerem Zeitraum oder intensiven Nutzung des Kfz.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn Sie ein Auto verkaufen, müssen Sie darauf hinweisen, dass es ein Unfallwagen ist. Dass da mal eine Reparatur stattgefunden hat . Sie müssen nicht drauf hinweisen, wenn es kleine Lackschäden gibt ,also Bagatellschäden, die müssen Sie nicht in dem Käufer mitteilen. Aber alles andere ist selbstverständlich, darüber müssen Sie dann aufklären. – Länge 20 sec.
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