Bei einer Trennung muss oft auch entschieden werden, wer den gemeinsamen Hund behält. Ein „Wechselmodell“ – wie man es aus dem Familienrecht kennt – lehnte jetzt das Landgericht Potsdam ab, bei dieser Frage ist das Tierwohl entscheidend. Damit muss der Hund nicht alle zwei Wochen zwischen der Frau und dem klagenden Ex-Partner wechseln.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es gibt kein Wechselmodell. Wir kennen das aus dem Familienrecht , dass man ein Wechselmodell mit Kindern vereinbart. Beim Tierwohl sieht das anders aus, es ist kein Ding, mit dem ein Tier gut zurecht kommt. So das Gericht und hat gesagt, kein Wechselmodell. Der Hund bleibt bei der Person, die sich bisher darum gekümmert hat. – Länge 16 sec.
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