O-Ton: Wer Brautfrisuren anbietet, muss in Handwerksrolle eingetragen sein

Handwerkliche Tätigkeiten kann nicht jeder als Gewerbe anbieten. Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen die Voraussetzungen der Handwerksordnung erfüllt sein. Einer Frau, die Brautfrisuren anbot, wurde ihre Tätigkeit durch das Verwaltungsgericht Koblenz untersagt. Brautfrisuren sind Handwerk, keine Kunst, so die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten.

O-Ton: Wer Braut- und Hochzeitsfrisuren anbietet, der übt keine künstlerische Tätigkeit aus, sondern ein Friseurhandwerk. Und wer ein Friseurhandwerk anbietet, der muss auch die entsprechenden Nachweise erfüllen, auch gegenüber der Handwerkskammer. Das hatte die Frau nicht und deshalb wurde ihr der Betrieb untersagt. – Länge 22 sec.

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