In ländlichen Gebieten gibt es viele Straßen, die mit dem Zusatzzeichen 1026-38 („Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“) versehen sind. Doch wer darf solche Wege tatsächlich befahren? Ist eine Fahrt mit einem normalen PKW erlaubt, wenn sie beruflich bedingt ist? Das Amtsgericht Eilenburg hat dazu eine klare Antwort gegeben: Nein!
Es kommt allein auf den Zweck der Fahrt an, so die Entscheidung. Die Pflege von Gewächshäusern reicht nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es geht darum, dass diente nicht Bewirtschaftung des Bodens in der Landwirtschaft. Da sind uns doch schon mal einig. Und er wollte auch nicht den Forst angucken, säubern oder irgendwas machen. Da sehen wir uns auch einig. Also bleibt da nichts übrig. Er muss bezahlen 50 €. – Länge 16 sec.
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