O-Ton: Wer haftet beim Öffnen der Autotür?

 Wer die Tür seines geparkten Autos öffnet, sollte in den Rückspiegel schauen, um Unfälle zu vermeiden. Tut er das nicht, kann er möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleiben. So erging es einem Mann, der die Autotür aufriss und ein anderer Wagen mit ihm kollidierte. 4.000 Euro Schaden bekam er nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden nicht ersetzt.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Parkende hat durch das Öffnen der Tür die Gefährdung selbst geschaffen. Der andere konnte auch bei einer schnellen Reaktion und einer Sofortbremsung diese Gefährdung und diesen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Und deswegen tritt die Betriebsgefahr des sich nähernden Autos zurück hinter dieser Unachtsamkeit und dem Verschulden des parkenden Autos. – Länge 20 sec.

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