Im Straßenverkehr gilt die Anschnallpflicht. Wer sich nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Oft wird aber auch übersehen, dass der Nicht-Angeschnallte bei einem Unfall mithattet, selbst wenn er ansonsten an dem Unfall keine Schuld trägt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft
O-Ton: Man bekommt auch weniger, selbst wenn man nicht an diesem Unfall Schuld hat, weil man nicht angeschnallt war. Deshalb: Die Anschnallpflicht gilt. Allerdings geht es nicht darum, dass es hier einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht gab. Wenn ich bei einem Unfall mit meinem Körper gegen das Lenkrad und die Windschutzscheibe stoße, das wäre alles nicht passiert, wenn ich angeschnallt wäre. Dann hätte ich vielleicht auch eine Quetschung, aber keine so schweren Verletzungen – dann darf der Anspruch auf Schmerzensgeld um ein Drittel gekürzt werden.– Länge 27 sec.
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