Wer auf einer Trainingsfahrt im Pulk Fahrrad fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Der übliche Mindestabstand zu den anderen Fahrern wird dabei bewusst nicht eingehalten. Bei einem Unfall wegen Sturz eines Fahrers kann kein Schadensersatz verlangt werden, entschied das Amtsgerichts Nordhorn.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie im Pulk fahren, ist die Gefahr sehr groß, dass vor Ihnen jemand stürzt – und sie, weil Sie eng fahren, nicht ausweichen können. Also, die Gefahr verwirklicht sich und das muss man in Kauf nehmen, dass es zu einem Unfall kommt und ein Schaden entsteht. Und den kann ich dann nicht von demjenigen, der vor mir fährt, ersetzt verlangen. – Länge 20 sec.
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