Wer sein Fahrzeug wenden will, muss dies so tun, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Daher haftet er bei Unfällen oft mit. Jedoch gilt das dann nicht, wenn er schon zum Wenden angehalten hatte und das ihn rechts überholende Fahrzeug zu schnell und unaufmerksam unterwegs war, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Grundsätzlich ist es ja so, dass der, der wendet, eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat. Er muss sich genau vergewissern, dass keine Gefahr ist, wenn er jetzt wendet. Aber in dem Fall war es: Der hielt ja schon zum Wenden, hat geschaut, ob es jetzt möglich ist, das Auto zu drehen und deswegen hatte der, der auffuhr, Schuld. – Länge 17 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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