Wer einen Dienstwagen privat nutzt und damit in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen den Schaden am Auto bezahlen. Das hängt davon ab, ob das Fahrzeug erlaubt oder unerlaubt genutzt wurde – in dem Fall hatte ein Beamter mit seinem Dienstwagen auf einer privaten Tour einen Wildunfall.
Schaden: rund 7.800 Euro. Das wollte der Beamte von Vater Staat ersetzt bekommen.
Bettina Bachmann von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Da hat ihm aber das Verwaltungsgericht Koblenz nicht Recht gegeben. Denn die Behördenfahrzeuge müssen aufgrund einer Landesvorschrift nicht versichert werden, weil sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Deswegen muss er den gesamten Schaden allein tragen. Er hat sich immerhin pflichtwidrig verhalten und kann dann auch nicht sagen, die Fürsorgepflicht seines Dienstherren hätte es erfordert, eine Teilkasko abzuschließen. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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