Eltern haben gegenüber ihren Kindern Anspruch auf Elternunterhalt, wenn sie bedürftig sind. Doch Kinder untereinander haben keinen automatischen Ausgleichsanspruch, wenn einer davon die Pflegekosten für einen Elternteil übernommen hat.
Das ist rechtlich kompliziert, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Im Zweifel sollte man sich hier an einen Familienrechtsanwalt oder eine Familienrechtsanwältin wenden, um zu gucken, wie läuft das eigentlich. Ich werde jetzt gerade von einer Behörde oder einem Pflegeheim in Anspruch genommen. Wie gehe ich damit eigentlich um? Und dann sollte man familienrechtlich eine Vereinbarung schließen. Da helfen Anwältinnen und Anwälte. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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