O-Ton: Werkstatt hat Anspruch auf Standgeld

Wird ein Unfallfahrzeug in einer Werkstatt abgestellt, kann sie Standgeld verlangen. Wenn der Wagen allerdings jahrelang dort unrepariert bleibt, steigt das Standgeld nicht ins Unermeßliche. Es bleibt auf den Restwert des Auto begrenzt.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz:

O-Ton: Standgeld wird fällig, denn es gibt einen Anspruch darauf – Sie belegen ja einen Platz, der sonst anders genutzt werden könnte. Allerdings ist die Höhe des Standgelds auf den Restwert des Autos beschränkt. Also: Wenn ein Auto nur noch 1000 Euro wert ist, dann kann es nicht sein, wenn sie das Auto drei Jahre da stehen lassen, dass sie dann 5000 Euro Standgeld bezahlen müssen. Denn die werkstatt hätte ja die Möglichkeit gehabt, das Auto zwangszuversteigern. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.