Der Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch (29.6.) über Mängel bei Gebrauchtwagen. Genauer gesagt: Ist ein zwei Jahre und vier Monate nach der Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen mangelhaft ist, weil der Wagen zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als zwölf Monate gestanden hat?
Das war in der Erstzulassung nicht so klar angegeben. Der Käufer erfuhr daher erst später von der längeren Standzeit und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton:
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