O-Ton: Wissen um Dieselskandal verhindert Schadensersatz

Wer ein Dieselfahrzeug gekauft hat, kann sich wegen des Diesel-Skandals Hoffnungen auf eine Entschädigung machen. Wer allerdings sein Auto gekauft hat, obwohl er von der Schummelsoftware wusste, erhält keinen Schadensersatz.

Diese Erkenntnis gab das Oberlandesgericht Dresden einem Mann mit auf dem Weg, der 2016 einen VW mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hatte. Die vorherigen Instanzen hatten dies noch anders gesehen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist manchmal so, dass die unteren Instanzen manchmal etwas anders urteilen als – in diesem Fall – das Oberlandesgericht Dresden. Das hat festgestellt: Es gibt keinen Schadensersatzanspruch. Denn: Die Diskussionen über die Schummelsoftware waren schon so im Gange, dass jeder aufgeklärte Bürger wissen musste, dass er kein Auto erwirbt, bei dem es nicht zu Schwierigkeiten kommen kann. – Länge 25 sec.

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