Vor dem Verkauf oder der Vermietung eines Kraftfahrzeugs sollte man sich über den Marktwert des Fahrzeugs im Klaren sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied so einen Fall. Ein Pfandleihhaus kauften ein Auto für 3.000 Euro an, obwohl es rund 18.000 wert war.
Die Klägerin mietete das Fahrzeug anschließend für 297 Euro monatlich zurück und trug die monatlichen Kosten. Nach Vertragsende behielt sie den Wagen – das Pfandhaus klagte und verlor.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, der Mietvertrag war nichtig wegen Wucher. Der tatsächliche Wert des Wagens hatte das Fünf- bis Sechsfache betragen. Der Wagen war 18.000 Euro, das Pfandhaus hat nur 3.000 Euro der Frau ausgezahlt und dann die Mieten kassiert. Das ist Wucher, ist nichtig. Sie kann die Raten zurück verlangen und muss sich nicht den Kaufpreis anrechnen lassen. – Länge 24 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.