O-Ton: Zweckentfremdungsverbot – Stewardess darf Wohnung an Touristen vermieten

Mit Verboten versuchen viele Städte die Untervermietung von Wohnungen an Touristen zu verhindern. Eine Flugbegleiterin darf aber ihre Wohnung trotzdem anbieten, da sie dem Wohnungsmarkt sowieso fehle, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Die Stewardess war durch ihren Job insgesamt acht Wochen nicht in München und vermietete ihre Eigentumswohnung in dieser Zeit über eine Plattform.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht auch gesagt: Das ist ja kein solcher Fall. Hier muss es eine Ausnahme von dem Verbot geben. Das Verbot an sich sei sinnvoll. Hier geht es ja aber gar nicht darum, dass eine Wohnung dem Mietmarkt entzogen wird. Weil es ist ja eine selbstbewohnte Eigentumswohnung. Und dann hat das Gericht gesagt: Dann ist ja besser, wenn dort jemand wohnt als wenn sie leer steht. – Länge 21 sec.

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