Nachdem der erste Schock der Betroffenen des derzeitigen Hochwassers vorüber ist und die Aufräumarbeiten im vollen Gange sind, sehen sich die Betroffenen mit zahlreichen rechtlichen Fragen konfrontiert. Was trägt die Versicherung, riskiere ich meinen Job wenn ich nicht kommen kann, was kann ich steuerlich geltend machen, wer trägt die Sanierungskosten, bis hin der Absage der Urlaubsreise und vielem mehr. Aber auch Fragen hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes der Betroffenen und der Fluthelfer können Relevanz haben. Daher benötigen sie eine schnelle rechtliche Orientierungshilfe. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat deshalb für alle vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine bundesweite Telefonhotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 030 726152-300 vermittelt der DAV Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Hilfesuchenden eine kostenlose Orientierungsberatung geben können. Die Hotline ist täglich von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar. Es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.
„Die Betroffenen des Hochwassers brauchen schnellen Rechtsrat – unabhängig von ihrem Einkommen. Sie benötigen einen „Lotsen“ im Recht“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Kein Betroffener müsse sich für die Orientierungshilfe darüber Gedanken machen müssen, ob er sich dies überhaupt leisten könne. „Auch die Fluthelfer können sich an die DAV-Hotline wenden“, so Ewer weiter. So könnte sich die Frage stellen, ob diese beim Sandschippen unfallversichert sind.
Für die Opfer des Hochwassers, aber auch für die vielen Fluthelfer, stellen sich Fragen aus zahlreichen Rechtsgebieten. Betroffen sind nicht nur Versicherungs- und Baurecht, sondern auch Arbeits- und Steuerrecht und sozialrechtliche Fragen. Viele wissen auch nicht, an wen sie sich wenden müssen oder ob sie Ansprüche gefährden, wenn sie nicht erreichbar sind. Die Hotline des DAV vermittelt die entsprechenden Experten. „Sicherlich hätten wir auch Sandsäcke schleppen können, wir helfen aber lieber mit dem, was wir besser können: Den Betroffenen in Rechtsfragen zur Seite zu stehen“, so Rechtsanwältin Monika Risch, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im O-Ton:
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