O-Ton11: WM-Special – Alkohol im Betrieb

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Ein Arbeitnehmer muss seine Arbeitspflicht erfüllen können. D.h. auch wenn es kein generelles Verbot ist, darf der sich da nicht übermäßig betrinken, dass er da beispielsweise keine Maschine mehr bedienen kann, dass er andere gefährdet oder seine Arbeit schlicht nicht erbringen kann. Es wird vielleicht bei einem Kellner in einer Bar oder einem Barkeeper anders zu bewerten sein als bei einem Bankangestellten. Und selbstverständlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn er ihn dann angetrunken antrifft, ihn dann nach Hause zu schicken für den Zeitraum bis er wieder ausgenüchtert ist. Ein Lohnanspruch besteht in diesem Fall nicht.  – Länge 45 sec.

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